Mitgliedschaft im Mahanajim
Probezeit
Jedes neue Mitglied durchläuft zuerst eine Probezeit von 3 Monaten. In dieser Zeit werden
das persönliche Verhalten sowie der Einsatz im Training geprüft. Der Ausschluss eines Mitgliedes in der Probezeit kann jederzeit, begründungslos und mit sofortiger Wirkung erfolgen.
Für Trainingskleider, wie Trainingsanzug, T-Shirt und Frottiertuch etc. ist jedes Mitglied selbst verantwortlich. Während der Probezeit werden Boxhandschuhe von der Schule zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf dieser Frist muss sich jeder Schüler eine eigene Schutzausrüstung anschaffen.
Sonntag Workshops
Der Sonntag ist Tag der offenen Tür. Jeder ist willkommen, und kann an einem der verschiednen Workshops teilnehmen. Mitglieder bei denen der Sonntag nicht im Abonnement enthalten ist, müssen den Workshop separat entgelten.
(Bitte voranmelden)
Personaltraining / Seminare
Das Personaltraining sowie sämtliche Seminare sind in keinem der Abonnements enthalten und sind zusätzlich zu buchen und zu entgelten. (Bei Interesse einfach nachfragen)
Möchtest Du von den Vorteilen einer Mitgliedschaft profitieren?
Falls du dich für eine Mitgliedschaft interessierst, kannst du dich mit dem hier verlinkten Anmeldeformular für ein Jahresabonnement anmelden
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Mahanajim Nutzungsbedingungen
1. Das Mitglied verpflichtet sich, die erlernten Techniken nur im äussersten Notfall und
ausschliesslich zur Selbstverteidigung anzuwenden. Zur Unfallverhütung dürfen die Techniken auch unter Freunden nicht weitergegeben werden. Wir bitten die Mitglieder, interessierte
Freunde in die Schule mitzunehmen für ein unverbindliches Probetraining, da wir hier die dafür nötige Schutzausrüstung haben und alles unter der Aufsicht eines Trainers geschieht.
2. Wir dulden keinerlei Gewaltausbrüche oder sonstige unkontrollierte Aggressionen!
Untereinander hat sich jeder zu jedem stets freundschaftlich und respektvoll zu verhalten,
Sticheleien, Provokationen etc. werden nicht akzeptiert! Nach einer persönlichen Verwarnung, wird im Wiederholungsfall mit sofortiger Wirkung die Mitgliedschaft aufgelöst
3. Ebenso kann aus triftigen Gründen (wie z. B. unsportliches Verhalten, Missbrauch der erlernten Techniken, Diebstahl etc.) ein Mitglied jederzeit aus der Schule ausgeschlossen
werden. Bei gesetzeswidrigem Verhalten erwartet ein solches Mitglied auch eine
Strafanzeige seitens der Schule sowie des Geschädigten. Als Folge eines Ausschlusses
entfällt jegliches Recht auf Rückerstattung des Kursbeitrages.
4. Aus Sicherheitsgründen und zum Wohle der Schule kann jederzeit ein Strafregisterauszug
verlangt werden.
5. Jegliche Sachbeschädigungen gegenüber der Schule, ihren Räumlichkeiten sowie deren
Einrichtungen und sämtlichem zur Verfügung gestellten Trainingsmaterial etc. werden auf
Kosten des Verursachers behoben.
6. Die Sportschule haftet nicht bei Verlust von Wertsachen, Kleidungsstücken, Bargeld etc.
An der Kasse können Schlüssel für die vorhandenen Schliessfächer bezogen werden.
Jeder ist selbst für seine persönlichen Gegenstände verantwortlich.
7. Die Trainingszeiten können von der Trainingsleitung zeitlich und räumlich verschoben
werden. Das Training kann z. B. auch im Freien oder in anderen Trainingsräumlichkeiten
stattfinden.
8. Sämtliche Trainingsgeräte und Waffen dürfen nur durch instruierte Mitglieder benützt
werden. Niemand darf ohne Aufsicht mit den Gewichten oder Waffen trainieren. Zur eigenen
Sicherheit wird das Waffen- und Gewichtstraining nur unter Aufsicht eines dafür vorgesehenen Trainers ausgeübt.
9. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages nimmt das Mitglied zur Kenntnis, dass im Verlaufe
des Trainings Verletzungen erlitten werden können. Das Mitglied ist verpflichtet, selbst für
ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
10. Die Sportschule lehnt jede Haftung bei jeglichen Verletzungen ab. Mit der Unterzeichnung
dieses Vertrages verzichtet das Mitglied ausdrücklich auf jeglichen Schadenersatz oder
Genugtuungsforderungen gegenüber der Schule, des Inhabers, des Personals sowie ihren
Mitgliedern.